Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.
Angebote sind nur freibleibend. Zur vertraglichen Bindung bedarf es stets einer schriftlichen Auftragsbestätigung.

2.
Bestellerbedingungen können nicht anerkannt werden. Ein Verzicht auf diese Bedingungen liegt vor, wenn nicht innerhalb einer Frist von 8 Tagen ein Widerspruch gegen unsere Bedingungen eingegangen ist.

3.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Rösrath. Gerichtsstand ist Bergisch Gladbach .

4.
Die Rechnungsbeträge sind innerhalb 14 Tagen mit 2 % Skonto oder 30 Tagen netto fällig. Bei einem Auftragswert unter € 25,00 behalten wir uns vor, einen Mindestmengenzuschlag in Höhe von 10,00 € + ges. Mwst. zu berechnen. Bei reinen Verarbeitungskosten können wir kein Skonto gewähren. In unseren angegebenen Preisen ist die Umsatzsteuer ( Mwst.) nicht eingerechnet; sie wird in der Rechnung gesondert zuge- schlagen. Bei Neukunden bitten wir bei den ersten drei Aufträgen um sofortige Zahlung bei Abholung. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels werden Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatzes berechnet, sofern der Lieferer nicht höhere Sollzinsen nachweist. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers begründen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Lieferers zur Folge. Darüber hinaus ist der Lieferer berechtigt, für noch offen- stehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller die Weiterveräußerung der Ware zu untersagen und noch nicht bezahlte Ware auf Kosten des Bestellers zurückzuholen.

5.
Angaben über Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. Für die aus Lieferungsverzug sich ergebenden Folgen wird nur im Falle besonderer schriftlicher Vereinbarung gehaftet.

6.
Der Versand erfolgt auf jeden Fall auf Gefahr des Bestellers in von uns zur Verfügung gestellten Leihkisten oder Paletten. Zu kleineren Aufträgen behalten wir uns die Berechnung der Verpackungs- und Versandkosten vor. Sofern die Verpackungskosten keine 6,00 € ausmachen, kann dieser Betrag nicht gekürzt werden. Bei Kleinbestellungen bis 400,00 € wird ein Anlieferungsbetrag von 20,00 € – 30,00 € in Rechnung gestellt oder die anfallenden Versandkosten weitergegeben. Bei Bestellungen über 400,00 € ist eine Anlieferung kostenfrei.

7.
Mängelrügen sowie sonstige Beanstandungen müssen spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen. Bei form- und fristgerecht angebrachten und zu Recht bestehenden Mängelrügen steht die Rücknahme oder der Ersatz der beanstandeten Ware frei. Ein Recht auf Wandelung oder Minderung steht dem Käufer nicht zu. Dagegen ist das Recht auf Wandelung vorbehalten.

8.
Bis zur völligen Bezahlung verbleibt uns das Eigentum an der Ware und Zurückforderungsrecht gegen den Käufer ( Besteller), auch für den Fall, dass die Ware bereits ganz oder teilweise weiterverarbeitet ist. Jede Beeinträchtigung unseres Eigentums (Pfändung u. dergleichen) ist sofort mitzuteilen. Die Ware ist mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aufzubewahren. Sollte der Käufer die Ware vor ihrer völligen Bezahlung weiter veräußern, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises alle ihm aus der Weiterveräußerung der unverarbeiteten und verarbeiteten Ware zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer an uns als Lieferant ab. Bei Zahlungseinstellung oder Konkurs des Käufers ist die Kaufpreisforderung sofort fällig.

9.
Die bei verformten Plexiglas- oder Plexigum-Fertigteilen benötigte Form bzw. Schablone wird zum Selbstkostenpreis berechnet. bleibt jedoch unser Eigentum und kann nicht verabreicht werden. Sofern nach der letzten Anfertigung, wozu die entsprechende Schablone Verwendung gefunden hat, 6 weitere Monate vergangen sind, besteht darauf kein Anrecht mehr. Es bleibt uns über- lassen, die Schablone zu diesem Zeitpunkt zu vernichten.

10.
Sofern bei zu verklebenden bzw. zu verschweißenden Verbindungsstellen Gelbfärbungen des Klebers sichtbar werden, ist ein An- spruch irgendwelcher Art in keinem Falle gegeben.

11.
Reinigungs,-Desinfektionsmittel bei Acrylglasprodukten
Die bei uns erworbenen Acrylprodukten in Form von Zuschnitten sowie verformten Teilen haften wir nicht für die Verwendung von Reinigungsmitteln und Desinfektionsmitteln. Durch die verschiedensten Zusammensetzungen können Veränderungen der Oberfläche als auch Spannungsrisse in wärmebehandelten Teilen hervorgerufen werden.

12.
Toleranzen bei Acrylglasplatten GS
Alle Acrylglasprodukte GS (gegossene Qualität) haben produktionsbedingt laut Hersteller Toleranzen laut Tabelle „Toleranzen und Schrumpfwerte“. Abweichungen die im Toleranzbereich liegen können nicht reklamiert werden. Beim Verkleben von Hauben werden immer die Aussenmasse zu Grunde gelegt +-1mm. Acrylglas XT (extrudierte Qualität) hat produktionsbedingt geringere Toleranzen, kann aber nicht für die Verklebung von Hauben verwendet werden, da die Gefahr einer Spannungsrissbildung nach dem Verkleben viel höher ist im Gegensatz zur GS Qualität. Da die Aussenmasse immer bindend sind, kann das Innenmass nicht reklamiert werden Es wird empfohlen, die fürs Innenmass bestimmten Teile anzupassen. Bei einer Serienfertigung ist jedes Innenmass unterschiedlich.